ENERGIEBERATUNG
Der Ausweis für Ihr Haus
Der 2008 erstmals eingeführte Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein solcher Energieausweis bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes auszustellen, denn spätestens seit dem 1. Januar 2009 ist jeder Immobilienbesitzer verpflichtet, diesen seinen potenziellen Käufern oder Mietern vorzuzeigen.
Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing ohne vollständigen, korrekten und zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis 15.000 EUR.
Wir können Ihnen einen solchen Energieausweis
austellen. Sprechen Sie uns an.