DENKMALSCHUTZ
Steuersparmöglichkeiten
Der Erhalt und die Pflege Ihres Kulturdenkmals wird vom Staat steuerlich gefördert, denn Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Ihrer denkmalgeschützten Immobilie können Sie laut §§ 7 i ff Einkommenssteuergesetz (EStG) erhöht absetzen.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob Sie Ihr Baudenkmal selbst bewohnen oder es Teil einer Einkunftsquelle (z. B. Vermietung als Renditeobjekt) ist.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Vorfeld der Baumaßnahme eine Vorabstimmung mit dem Landesdenkmalamt stattfindet; diese ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Legen Sie nach Abschluss der Bautätigkeit dem Landesdenkmalamt die Originalrechnungen vor, so erhalten Sie die Bescheinigung für die erhöhte steuerliche Absetzung bei Baudenkmalen.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung!