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Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Durch einen Wartungsvertrag mit uns kann die regelmäßige Wartung Ihres Daches nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind.

Ohne einen solchen Wartungsvertrag könnten Sie als Hauseigentümer im Falle eines Schadens - trotz bestehender Gebäudeversicherung - durch zum Beispiel bei Sturm herabgewehten Dachteilen regresspflichtig gemacht werden.

Daher ist der Abschluss eines solchen Vertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern auch unmittelbar nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert.

Fragen Sie uns nach unseren günstigen Wartungsangeboten!

Güth GmbH & Co. KG
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